Re: stelleplätz wegen nutzungsänderung


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Abgeschickt von Bauassessor am 23 August, 2010 um 14:59:47:

Antwort auf: stelleplätz wegen nutzungsänderung von Filippo am 22 August, 2010 um 23:05:52:

Hallo,

ich glaube nicht, dass eine Pizzeria in einem Allgemeinen Wohngebiet ein Problem wäre, wenn die sonstigen (bauordnungsrechtlichen) Belange berücksichtigt sind. Wenn Sie Sitzplätze anbieten und einen Ausschank von Alkohol beabsichtigen, benötigen Sie auf jeden Fall eine Kundentoillette. Und Sie müssen Stellplätze nachweisen (als Richtwert: 1 Stpl. je 6-12 m² Gastraum). Außerdem weiß ich nicht, ob Sie einen Emissionsnachweis wegen der Gerüche benötigen... Das kann aber der Mitarbeiter der Verwaltung (wissen Sie, dass er Beamter ist? Die meisten Mitarbeiter der Verwaltung sind heute Angestellte...)


: Habe ein Haus gekauft mit einem Ladenlokal im EG.
: vorherige Nutzung war ein Kiosk.
: Ich möchte eine Pizzeria mit circa 12 sitzplätze und lieferservice errichten.
: Habe selbst 2 Garagen auf meinem Grünsstück. würde ich den eine Gehnemigumg für eine Nutzungsänderung denn bekommen. Und wie ist es denn mit Lärmschutz in einem Allg. Wohngebiet. Der Beamte im Bauamt meinte dass es eventuell probleme geben könnte mit der Nutzungsänderung. Ich frage mich nur Warum?
: vielleicht kann mir jemand helfen??





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