Re: Stufe vor Wohnungstür


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Abgeschickt von oberh am 23 August, 2010 um 16:20:59

Antwort auf: Stufe vor Wohnungstür von Thomas am 23 August, 2010 um 15:13:56:

Hi Thomas!

Ein Laie meldet sich zu Wort:

Grundsätzlich gelten die Paragraphen der jeweiligen Landesbauordnung.
Des Weiteren gilt die DIN 18065 - sie regelt "Treppen in und an Gebäuden".

Suche bitte selber im Netz danach.
Mir schwirrt ein Mindestauftrittsmaß von 24 cm im Kopf herum ...

Viele Grüße
Olaf



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