Abgeschickt von oberh am 23 August, 2010 um 16:20:59
Antwort auf: Stufe vor Wohnungstür von Thomas am 23 August, 2010 um 15:13:56:
Hi Thomas!
Ein Laie meldet sich zu Wort:
Grundsätzlich gelten die Paragraphen der jeweiligen Landesbauordnung.
Des Weiteren gilt die DIN 18065 - sie regelt "Treppen in und an Gebäuden".
Suche bitte selber im Netz danach.
Mir schwirrt ein Mindestauftrittsmaß von 24 cm im Kopf herum ...
Viele Grüße
Olaf