Re: Farbliche Wandgestaltung an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 August, 2010 um 22:02:54

Antwort auf: Farbliche Wandgestaltung an Grundstücksgrenze von Asterix am 23 August, 2010 um 19:10:09:

Ich würde vorschlagen, Sie bemalen beim nächsten Mal seine Einfahrt ... oder vielleicht sein Auto ... oder doch lieber seine Kinder/Ehefrau ...

Die Wand gehört doch ihrem Nachbarn, oder? Wie kommen Sie denn überhaupt auf die Idee, dass sie anderleuts Eigentum in eigenem Ermessen einfach so bemalen dürften? Nur weil er die Wand schlechter sehen kann als sie? Sie beanspruchen doch auch nicht die Gestaltung der Giebelwand zu Ihrer Grundstücksgrenze. Wenn er sein Auto mit einer Seite immer zu ihrem Grundstück parkt, kämen Sie doch auch nicht auf die Idee, diese Seite mit Aufklebern zu verschönern.

Die Wand gehört dem Nachbarn. Punkt und aus! Was gibt es da zu überlegen, wer die Gestaltung bestimmen darf?

: Hallo Zusammen,
: auf der Grundstücksgrenze endet genau die Außenwand der Nachbarsgarage. Diese Außenwand war bis vor kurzen von meiner Seite mit Efeu bewachsen.
: Das Efeu wurde entfernt (auf Nachbarwunsch da Beschädigungen befürchtet wurden) und die Wand von allen Resten befreit. Nun wurde die Wand mit einem Motiv bemahlt.
: Der Nachbar hat von seinem Grundstück keine Einsicht auf das Motiv. Nun beschwert sich der Nachbar, das ich seine Garage bemahlt hätte und spricht von Sachbeschädigung.

: Hätte ich mit dem Nachbarn die Wandgestaltung absprechen müssen? Dufte die Wand von mir bemahlt werden?

: War von der Beschwerde des Nachbarn ziemlich vor den Kopf gestoßen.

: Danke für die Kommentare vorab.





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