Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 August, 2010 um 22:04:10
Antwort auf: Re: Stufe vor Wohnungstür von oberh am 23 August, 2010 um 16:20:59:
: Hi Thomas!
: Ein Laie meldet sich zu Wort:
: Grundsätzlich gelten die Paragraphen der jeweiligen Landesbauordnung.
: Des Weiteren gilt die DIN 18065 - sie regelt "Treppen in und an Gebäuden".
... da geht's um Treppen. Eine Stufe ist aber noch keine Treppe.
: Suche bitte selber im Netz danach.
: Mir schwirrt ein Mindestauftrittsmaß von 24 cm im Kopf herum ...
: Viele Grüße
: Olaf