Re: Stufe vor Wohnungstür


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 August, 2010 um 22:04:10

Antwort auf: Re: Stufe vor Wohnungstür von oberh am 23 August, 2010 um 16:20:59:

: Hi Thomas!

: Ein Laie meldet sich zu Wort:

: Grundsätzlich gelten die Paragraphen der jeweiligen Landesbauordnung.
: Des Weiteren gilt die DIN 18065 - sie regelt "Treppen in und an Gebäuden".


... da geht's um Treppen. Eine Stufe ist aber noch keine Treppe.


: Suche bitte selber im Netz danach.
: Mir schwirrt ein Mindestauftrittsmaß von 24 cm im Kopf herum ...

: Viele Grüße
: Olaf





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