Abgeschickt von Bauassessor am 24 August, 2010 um 11:37:47:
Antwort auf: Re: stelleplätz wegen nutzungsänderung von Filippo am 24 August, 2010 um 08:11:22:
Hallo,
wenn Sie die Vorgaben des Bebauungsplans einhalten und auch sonst die gesetzlichen Vorgaben einhalten, kann Ihr Nachbar so viel möchten wie er will - er steht ja nicht über dem Gesetz. Dafür ist es aber wichtig, dass Sie wissen, was Sie alles nachweisen müssen und was zulässig ist bzw. was nicht.
: Der laden ist leer und ich möchte es so umbauen dass ich mich an die baulichen richtlinien halte.
: mein Nachbar meinte gestern dass er es NICHT möchte dass wir eine Pizzeria Machen bzw. Pizza Liefersevice errichte.
: Muss ich Ihn fragen oder brauche ich denn eigentlich seine erlaubniss wenn ich ein Pizza Lieferservice Ohne Alkholausschank in MEINEM haus machen möchte?