Re: stelleplätz wegen nutzungsänderung


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Abgeschickt von Bauassessor am 24 August, 2010 um 11:37:47:

Antwort auf: Re: stelleplätz wegen nutzungsänderung von Filippo am 24 August, 2010 um 08:11:22:

Hallo,

wenn Sie die Vorgaben des Bebauungsplans einhalten und auch sonst die gesetzlichen Vorgaben einhalten, kann Ihr Nachbar so viel möchten wie er will - er steht ja nicht über dem Gesetz. Dafür ist es aber wichtig, dass Sie wissen, was Sie alles nachweisen müssen und was zulässig ist bzw. was nicht.

: Der laden ist leer und ich möchte es so umbauen dass ich mich an die baulichen richtlinien halte.
: mein Nachbar meinte gestern dass er es NICHT möchte dass wir eine Pizzeria Machen bzw. Pizza Liefersevice errichte.
: Muss ich Ihn fragen oder brauche ich denn eigentlich seine erlaubniss wenn ich ein Pizza Lieferservice Ohne Alkholausschank in MEINEM haus machen möchte?





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