Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung / Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 25 August, 2010 um 19:34:07:

Antwort auf: Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung / Baugenehmigung von Bolanger am 25 August, 2010 um 12:26:02:

Ich muss hier meinem Vorposter widersprechen.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung enthält keinerlei rechtlich verbindliche Aussage über eine evtl. vorhandene oder fehlende Baugenehmigung.

Es ist lediglich ein (rechtlich unbedeutendes) Indiz, dass Ihr Voreigentümer zumindest einige Bauvorschriften beachtet hat.

Selbst wenn einer Bauaufsichtsbehörde bereits seit Jahren bekannt war, dass der Wintergarten rechtswidrig errichtet wurde, kommt dies keiner dauerhaften Duldung gleich.

Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse können durch bloße passive Duldung nicht verwirkt werden, egal wie lange der Zeitraum war.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Beseitigung droht. Kontaktieren Sie in der Sache Ihr zuständiges Bauamt und lassen Sie sich wegen einer nachträglichen Genehmigung beraten.

: Hallo,

: ich würde mir an Ihrer Stelle keine Sorgen machen. Sie können nachweisen, dass der Stadt die Existenz des Wintergartens schon 1992 bekannt war. Die Stadt hat diesen also fast 20 Jahre geduldet. Sie kann nun also nicht ohne irgendeinen triftigen Grund die Beseitigung fordern.

: Grüße,

: Bolanger


: : Hallo zusammen,

: : wir wohnen in einem Altbau (Bj 1900) in einer hessischen Großstadt im Hochpaterre. Einer der nach hinten in den Hof gehenden Balkons ist zu einem Wintergarten umgebaut.

: : Heute war ein Mitarbeiter des Denkmalamtes zu Besuch (wegen einer allgemeinen Frage). Dieser entdeckte den Wintergarten und fragte nach der Baugenehmigung für diesen.

: : Wir haben die Wohnung vor einigen Jahren mit dem Wintergarten erworben. In der zur Wohnung gehörenden Teilungs- bzw. von der Stadt abgestempelten Abgeschlossenheitsbescheinigung von 1992 ist der Wintergarten für unsere Wohnung eingezeichnet und durch Fotos aus dieser Zeit belegt.

: : Ich habe natürlich bei Kauf der Wohnung nicht überprüft ob es für diesen Wintergarten eine Baugenehmigung gab, da ich der von der Stadt gestempelten Abgeschlossenheitsbescheinigung glauben schenkte.

: : Der Denkmalpfleger hatte mir nur gesagt, er würde sich bzgl des Wintergarten nochmals mit uns in Verbindung setzen und möchte jetzt prüfen ob damals eine Baugenehmigung eingereicht worden ist.

: : Vermutlich ist der Wintergarten noch weit vor 1992 eingebaut worden oder war vielleicht schon immer dort. Das muss - sofern noch feststellbar - überprüft werden.

: : Muss ich mir Gedanken machen, daß ich den Wintergarten, sofern keine Baugenehmigung existiert oder auffindbar ist, wieder entfernen muss oder kann ich der Abgeschlossenheitsbescheinigung vertrauen und muss mir keine Sorgen machen ?

: : Danke und viele Grüße

: : Andreas





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