Re: Umnutzung im Außenbereich (Landwirt)


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Abgeschickt von Bauamt am 25 August, 2010 um 19:40:22:

Antwort auf: Umnutzung im Außenbereich (Landwirt) von Frank am 23 August, 2010 um 18:18:21:

Eine kleinere ländliche Gemeide ist für die Erteilung von Baugenehmigungen nicht zuständig.

Sie sollten sich an die untere Bauaufsichtsbehörde wenden und ihr Vorhaben dort besprechen (üblicherweise das Landratsamt).

Eine derartige Umnutzung wird in den allermeisten Fällen eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellen.

: wir sind ein kleiner Landwirtschafftlicher Betrieb
: und haben letztes Jahr die Schweinezucht aufgegeben

: da wir noch ein wenig Rinderhaltung haben und mein Vater keine Lust hat aufzuhören wollten wir die alten Ställe gerne umnutzen zum Freizeitgelände
: wir müssten nichts baulich verändern oder immisionen werden auch nicht auftreten auch kein lärm oder so
: höchstens bißchen müll

: wie soll ich jetzt am besten verfahren ?
: hab den bürgermeister mal gefragt aber der hat auch keinen plan

: wäre klasse wenn mir einer helfen kann





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