Re: Aufhebung des Bestandschutzes für Fenster in der Brandmauer


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Abgeschickt von Bauamt am 25 August, 2010 um 19:50:15:

Antwort auf: Re: Aufhebung des Bestandschutzes für Fenster in der Brandmauer von Bolanger am 24 August, 2010 um 08:11:21:

Nur eine endgültige (!) Aufgabe der Nutzung würde zum Verlust des Bestandsschutzes führen.
Die bloße Aufgabe für einen überschaubaren Zeitraum führt natürlich noch zu keinem Erlöschen der Genehmigung. Ansonsten könnte man ja bei jedem Mieterwechsel oder jeder Renovierung ein Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde befürchten.

Genaue Zeiträume sind nicht festgelegt. Nach mehreren Jahren droht aber tatsächlich der Verlust des Bestandsschutzes.

: Hallo,

: ich dachte bisher eigentlich immer, dass der Bestandsschutz erlischt, sobald die ursprüngliche Nutzung aufgegeben wurde. Wenn das Haus schon seit 5 Jahren nicht mehr bewohnt wird, dann wurde doch offemsichtlich die Wohnnutzung aufgegeben und damit erlischt auch der Bestandsschutz. Und daran sollen sich die Geister scheiden?

: Grüße,

: Bolanger


:
: : Bestandsschutz wird nicht aufgehoben sondern erlischt. Entweder durch eine neue legale Nutzung oder durch Untergang des Gebäudes. Die Geister streiten sich noch, ob die bloße Aufgabe der Nutzung schon zum Untergang der Genehmigung und Verlust des Bestandsschutzes führen kann.

: : Zwei Jahre Bauruine sprechen schon sehr stark für den Untergang der Genehmigung und Verlust des Bestandsschutzes sofern das Gebäude so stark beschädigt ist, dass man nicht mehr mit einer Wiederaufnahme der Nutzung rechnen muss.

: : Alles eine Frage des Einzelfalls.

:
: : : Ein Nachbarhaus hat die Brandschutzwand mit vier Fenstern grenzständig. Seit mehr als fünf Jahren ist das Gebäude ungenutzt und nach abgebrochenen Baumaßnahmen seit 2 Jahren eine Bauruine. Kann man beim Bauamt den bestehenden Bestandsschutz für die Fenster aufheben lassen?
: : : Maximilian





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