Ersatzvornahme


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Abgeschickt von M.B. am 27 August, 2010 um 13:24:04

Ein Werk gem. Vertrag wird nicht fertiggestellt, da Auftragnehmer in beiderseitigen Einverständnis mit Auftraggeber vom Auftrag zurücktritt.
Nun entstehen aber Mehrkosten durch die Abarbeitung einer anderen Firma und der noch offene Restbetrag reicht aber nicht aus um diese abzudecken.
Kann man diese Mehrkosten der vorhergehenden Firma in Rechnung stellen kann oder nicht?



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