Re: Ersatzvornahme


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Abgeschickt von Bolanger am 27 August, 2010 um 13:56:19:

Antwort auf: Ersatzvornahme von M.B. am 27 August, 2010 um 13:24:04:

Hallo,

Sie sind in beiderseitig vom Vertrag zurückgetreten. Damit ist der Vertrag beendet bzw. für nichtig erklärt worden. Warum sollten Sie sich jetzt noch auf den Vertrag berufen können?

Grüße,

Bolanger


: Ein Werk gem. Vertrag wird nicht fertiggestellt, da Auftragnehmer in beiderseitigen Einverständnis mit Auftraggeber vom Auftrag zurücktritt.
: Nun entstehen aber Mehrkosten durch die Abarbeitung einer anderen Firma und der noch offene Restbetrag reicht aber nicht aus um diese abzudecken.
: Kann man diese Mehrkosten der vorhergehenden Firma in Rechnung stellen kann oder nicht?





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