Re: Aufhebung des Bestandschutzes für Fenster in der Brandmauer


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 August, 2010 um 19:33:30

Antwort auf: Re: Aufhebung des Bestandschutzes für Fenster in der Brandmauer von Bauamt am 25 August, 2010 um 19:50:15:

Das BVerwG hat in mehreren Urteilen eine Art Zeitmodell entwickelt (z. B. 4 B 20/07 vom 05.06.2007), dass im ersten Jahr regelmäßig mit der Wiederaufnahme einer Nutzung zu rechnen sei, im zweiten Jahr im Einzelfall die "Regelvermutung" entkräftet werden kann und nach Ablauf von zwei Jahren die Regelvermutung gilt, dass mit einer Wiederaufnahme der Nutzung zu nicht mehr zu rechnen ist.

Demgegenüber steht die Auffassung des OVG Münster (10 B 1918/05 vom 12.01.2006), das bei einer vierjährigen Nutzungsunterbrechung einer Diskothek keinen Verlust des Bestandschutzes und erlöschen der Baugenhmigung gesehen hat.

Die BauO NRW sieht ein Erlöschen von Baugenehmigungen ausschließlich für den Fall vor, dass sie nicht innerhalb einer definierten Frist ausgeschöpft wird oder die Umsetzung des Vorhabens für mehr als ein Jahr unterbrochen wird (§77 BauO NRW). Es gibt keine Regelung, aus der hervor geht, dass eine ausgeschöpfte Baugenehmigung verfallen sollte. Es gibt auch keine Regelung, die eine dauerhafte Ausnutzung der Genehmigung erforderlich macht.

Daher habe ich durchaus Sympathien für die Auffassung, dass erst eine ausdrückliche Erklärung, eine tatsächliche anderweitige Nutzung oder eben eine neu genehmigte Nutzung zu einer endgültigen Aufgabe der bis dahin genehmigten Nutzung führen kann.

: Nur eine endgültige (!) Aufgabe der Nutzung würde zum Verlust des Bestandsschutzes führen.
: Die bloße Aufgabe für einen überschaubaren Zeitraum führt natürlich noch zu keinem Erlöschen der Genehmigung. Ansonsten könnte man ja bei jedem Mieterwechsel oder jeder Renovierung ein Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde befürchten.

: Genaue Zeiträume sind nicht festgelegt. Nach mehreren Jahren droht aber tatsächlich der Verlust des Bestandsschutzes.

: : Hallo,

: : ich dachte bisher eigentlich immer, dass der Bestandsschutz erlischt, sobald die ursprüngliche Nutzung aufgegeben wurde. Wenn das Haus schon seit 5 Jahren nicht mehr bewohnt wird, dann wurde doch offemsichtlich die Wohnnutzung aufgegeben und damit erlischt auch der Bestandsschutz. Und daran sollen sich die Geister scheiden?

: : Grüße,

: : Bolanger



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]