Re: Baurecht im Aussenbereich


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 August, 2010 um 19:37:59

Antwort auf: Re: Baurecht im Aussenbereich von Markus am 20 August, 2010 um 16:55:24:

: heute ist die Nutzung gleich geblieben.
: Auch für landwirtschaftliche Maschinen und Brennholz.
: Der Einzige unterschied ist , dass wir kein Gewerbe als Landwirt angemeldet haben.

... das ist eben nicht die SELBE Nutzung, sie ist nur gleich ... eben nicht privilegiert. Streng formal ist sie erstmal nach §35 als nicht-landwirtschaftlich-dienend im Außenbereich wohl eher nicht zulässig. Es bestehen aber auch für nicht-privilegierte Vorhaben Möglichkeiten der Genehmigungsfähigkeit im Aussenbereich. Ob und welche umsetzbar sind, müsste im Einzelfall geklärt und gegebenenfalls bantragt und genehmigt werden.



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