Re: Grenzbebauung - -Linenbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 August, 2010 um 19:41:10

Antwort auf: Grenzbebauung - -Linenbebauung von Franke am 29 August, 2010 um 17:39:07:

: Hallo, wir haben in einem Neubaugbiet auf einem Grundstück von 1600qm² ein Haus gebaut und wollen innerhalb des Baufensters ein Bungalow bauen. Unser Nachbar sagt jetzt, das Grenzbebauung oder Linienbebauung in SchleswigHolsten grundsätzlich verboten ist laut Baugesetz. Ist ist das Richtig. Danke für eure Antworten.


... ist ja putzig. Wieso sollte das grundsätzlich verboten sein? Allerdings ist sie bei einem EFH auf 1.600 m² Grundstück tatsächlich sehr unwahrscheinlich.

In einem Neubaugebiet gibt es sicher einen Bebauungsplan. Man lasse sich beraten ... beim zuständigen Bauamt oder einem Architekten/Planer seines Vertrauens.



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