Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung / Baugenehmigung


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Abgeschickt von Andreas am 31 August, 2010 um 11:18:40:

Antwort auf: Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung / Baugenehmigung von Dirk Baumeister am 28 August, 2010 um 09:25:27:

Hallo !

: : : : Ich habe natürlich bei Kauf der Wohnung nicht überprüft ob es für diesen Wintergarten eine Baugenehmigung gab, da ich der von der Stadt gestempelten Abgeschlossenheitsbescheinigung glauben schenkte.

: "... natürlich [...] nicht geprüft ..."
: Warum nicht? Würden Sie ein Auto ohne Fahrzeugbrief kaufen? Oder einen Pullover von dem sie nicht wissen, aus welchem Material er ist? Die Baugenehmigung gehört grundsätzlich zu den Unterlagen, die man als Käufer möglichst im Original, einsehen und mit Abschluss des Kaufes auch zur Herausgabe verlangen sollten.

Ich habe jetzt Einsicht in die Bauakte des Hauses bei der Bauaufsicht genommen. Es gibt außer der Abgeschlossenheitsbescheinigung von 1992 keine weiteren Unterlagen, also auch keine Baugenehmigung für das Haus ansich, da dies alles während des Krieges verbrannt ist. Ebenso in den Unterlagen der Denkmalbehörde ist nichts zu finden (das Objekt wurde 1989 unter Denkmalschutz gestellt).

Was wäre denn wenn der WG schon 1900 am Haus gewesen wäre, und man dies nur nicht mehr nachweisen kann ? Unabhängig davon versuche ich den WG nachträglich genehmigen zu lassen.



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