Doppelhaushälft - Gestaltungsfreiheit


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Abgeschickt von klickyworld am 31 August, 2010 um 20:23:01

Hallo!

Wir haben vor ca. 3 Jahren eine Doppelhaushälfte gebaut während die andere Hälfte leider erst jetzt gebaut wird. Was wir allerdings vor 3 Jahren nicht für möglich gehalten haben ist nun jetzt eingetreten. Der neue Nachbar baut vollkommen anders. Zwar hält er die First und Traufhöhe ein, baut jedoch ohne Dachüberstand, es wird weiss verputzt statt rot verklinkert, das Haus hat schwarze Dachziegeln statt rote wie bei uns, und und und....

Auf Anfrage beim Bauamt ist laut Baugenehmigung alles in Ordnung weil beim Bebauungsplan keinen Gestaltungszwang gibt. Aber in der ganzen Stadt existieren keine Doppelhaushälfte, die derart unterschiedlich sind. Gibt es keine Möglichkeit den Bebauungsplan oder die Baugenehmigung anzufechten, vielleicht im Sinne des §12 der Landesbauordnung vom Land NRW?



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