Gartenzelt als Gabäudeersatz, Grenzbebauung


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Abgeschickt von Heltaperry am 01 September, 2010 um 15:33:20

Hallo,

Auf Grund der bereits überschrittenen Länge der max. zulässigen Grenzbebauung darf an einen Carport, welcher mit seiner Längsseite auf der Nachbargreze steht, kein Freisitz mehr angebaut werden.

Wäre es möglich an gleicher Stelle dauerhaft ein Gartenzelt(3x3 m) aufzustellen oder hat dies dann gebäudeähnliche Funktion?





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