Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung / Baugenehmigung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 September, 2010 um 15:22:47

Antwort auf: Re: Abgeschlossenheitsbescheinigung / Baugenehmigung von Andreas am 31 August, 2010 um 11:18:40:

: Ich habe jetzt Einsicht in die Bauakte des Hauses bei der Bauaufsicht genommen. Es gibt außer der Abgeschlossenheitsbescheinigung von 1992 keine weiteren Unterlagen, also auch keine Baugenehmigung für das Haus ansich, da dies alles während des Krieges verbrannt ist. Ebenso in den Unterlagen der Denkmalbehörde ist nichts zu finden (das Objekt wurde 1989 unter Denkmalschutz gestellt).

: Was wäre denn wenn der WG schon 1900 am Haus gewesen wäre, und man dies nur nicht mehr nachweisen kann ? Unabhängig davon versuche ich den WG nachträglich genehmigen zu lassen.

Wer sich auf eine Aussage bezieht und daraus Rechte herleiten möchte, muss sie belegen können ... Wenn der Nachweis nicht gelingt ist die Vermutung irrelevant.



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