Höhenunterschied zum Nachbargrundstück


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Abgeschickt von Eva Graf am 17 Maerz, 2005 um 17:01:47

Hallo,
im Kaufvertrag unseres Doppelhauses (Bauträger) wurde ein Höhenunterschied von ca 100 cm eingetragen. Jetzt nach der Ausführung stellt sich heraus, das eine Differenz von ca 180 cm nicht zu vermeiden ist. Wie sieht die Rechtslage aus, muß der Bauträger für die Wertminderungen aufkommen? Muß er die Kosten für eine optisch ansprechende Lösung (alles andere als Beton L-Steine...) tragen?



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