Re: verdeckte Mängel


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 September, 2010 um 09:11:26

Antwort auf: Re: verdeckte Mängel von Sepp am 04 September, 2010 um 18:39:05:

: tritt trotzdem irgendwann Wasser in den Keller ein, wie lange ist die Gewährleistung auf Dichtigkeit des kellers????

: Gar nicht, weil Sie mit der Ausführung der Drainage als Alternative einverstanden waren.


... dann sollte die Drainage aber funktionieren und für die gilt dann auch eine Gewährleistung, die im Ergebnis die Dichtigkeit des Kellers zur Folge hat. Allerdings gibt es kaum echte Drainagen und schon gar keine richtig ausgeführten.

Gewährleistung beginnt mit der Abnahme und gilt fünf Jahre nach BGB. Soweit ich weiß sind die reduzierten Gewährleistungsfristen (vier Jahre) aus der VOB/B mittlerweile per höchstrichterlicher Rechtsprechung ausgehebelt.



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