Abgeschickt von Oberh am 06 September, 2010 um 10:45:07
Hi!
Herr Dirk Baumeister hat in einem Parallelthread geschrieben:
"Soweit ich weiß sind die reduzierten Gewährleistungsfristen (vier Jahre) aus der VOB/B mittlerweile per höchstrichterlicher Rechtsprechung ausgehebelt."
Nun stellt sich mir die Frage, was "ausgehebelt" genau bedeutet.
Mein Anwalt schrieb mir kürzlich - "grundsätzlich gelten die Worte des Werkvertrages".
Nun hatte ich ihn auf ein Urteil des BGH vom 12.07.1973 – VII ZR 196/72 hingewiesen.
Lt. INet wird im Rahmen des Themas Schlechtwettertage in Urteilen immer wieder darauf verwiesen.
"Hebelt" das Urteil nun die vertragliiche Regelung der "einzelnen Schlechtwetter-Kalendertage" aus?
Sind Richter der Amts- und Landesgerichte nun gehalten, die Urteile des BGH zu berücksichtigen, bzw. sie anzuhalten?
Danke
Olaf O.