Leitsatzurteile BGH


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Abgeschickt von Oberh am 06 September, 2010 um 10:45:07

Hi!

Herr Dirk Baumeister hat in einem Parallelthread geschrieben:
"Soweit ich weiß sind die reduzierten Gewährleistungsfristen (vier Jahre) aus der VOB/B mittlerweile per höchstrichterlicher Rechtsprechung ausgehebelt."

Nun stellt sich mir die Frage, was "ausgehebelt" genau bedeutet.

Mein Anwalt schrieb mir kürzlich - "grundsätzlich gelten die Worte des Werkvertrages".
Nun hatte ich ihn auf ein Urteil des BGH vom 12.07.1973 – VII ZR 196/72 hingewiesen.

Lt. INet wird im Rahmen des Themas Schlechtwettertage in Urteilen immer wieder darauf verwiesen.

"Hebelt" das Urteil nun die vertragliiche Regelung der "einzelnen Schlechtwetter-Kalendertage" aus?

Sind Richter der Amts- und Landesgerichte nun gehalten, die Urteile des BGH zu berücksichtigen, bzw. sie anzuhalten?

Danke
Olaf O.



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