Gefahr durch freilaufende Hunde auf unbebautem, nicht eingezäunten Grundstück


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Abgeschickt von HeltaPerry am 08 September, 2010 um 10:55:30

Hallo,

Ein unbebautes und nicht eingezäunten Grundstück in einer verkehrsberuhigten Zone wird als "Hundespielplatz" genutzt.

Aus der Natur der Sacher heraus und da nicht alle Hunde aufs Wort hören, laufen die Hunde auch auf die angrenzenden Wege und Straßen und gefährden dann vorbeigehende Spaziergänger, Fahrradfahrer und spielende Kinder auf der Straße (verkehrsberuhigte Zone).

1. Ist der Grundstückseigentümer, der von der Nutzung seines Grundstückes als Hundespielplatz weis (und diese sogar fördert indem z.B. seine eigenen Hunde dort auch frei laufen), verpflichtet das Grundstück zu sichern (z.B. durch einzuzäunen) damit von seinem Grundstück keine Gefahr für andere mehr ausgeht?

In wie weit ist die Gemeinde als Ordnungsbehörde verpflichtet auf den Grundstückseigentümer einzuwirken.

Vielen Dank für Ihre Antworten.




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