Re: hausabriss


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Abgeschickt von Bauassessor am 09 September, 2010 um 18:52:45:

Antwort auf: hausabriss von marco am 08 September, 2010 um 21:50:47:

Hallo,

zunächst einmal müsste geklärt werden, in welcher Form und warum eine Abriss des Haupthauses vereinbart wurde - ich vermute, dass es sich um einen Bau im Außenbereich handelt.

Wenn der Abriss soweit rechtens ist, gibt es zweierlei Antworten auf Ihre Frage:
1. Es gibt keine Verjährungsfristen - Ihr Haus steht dort illegal. Ein Abriss ist denkbar, sofern die Bauverwaltung dies nicht als unverhältnismäßige Härte interpretiert
2. Da Sie von dem Vorbesitzer nicht über den Abrisszwang informiert wurden - und er von der Nicht-Information profitiert hat - können Sie eine Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, da sie arglisitig getäuscht wurden. Nach meiner Interpretation des Gesetzes können Sie auch eine Entschädigung vom Vorbesitzer für alle Tätigkeiten am Haus einfordern, die Sie im Vertrauen auf Ihr vermeintlich genehmigtes Haus ausgeführt haben. Allerdings gibt es auch hier eine Einschränkung: Wenn der Vorbesitzer nachweisen kann, dass Ihnen der "Abrisszwang" hätte bekannt sein müssen (z.B. weil es in den Genehmigungsunterlagen stand, Sie es aber nicht geprüft haben), dann sind Sie selber schuld.

Festzuhalten bleibt:
Sie scheinen in einem nicht genehmigten Haus zu wohnen. Sofern dies nicht nachträglich legalisiert werden kann, droht Ihnen der Abriss. Unter Umständen können Sie jedoch den Vorbesitzer dafür haftbar machen.
Versuchen Sie schleunigst rauszukriegen, ob Sie Ihr Haus in irgendeiner Weise legalisieren können. Notfalls der Gemeinde anbieten, dass Sie selbst einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan erarbeiten, den die Gemeinde dann beschließt (ACHTUNG: auf den Beschluss haben Sie keinen Rechtsanspruch - das ist eine unabhängige Entscheidung der Gemeinde, die zahlreiche unterschiedliche Belange im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen hat). Die Kosten können Sie dann immer noch dem Voreigentümer aufs Auge drücken, wenn es die Rechtslage hergibt. (Stichwort: arglistige Täuschen)


: hallo zusammen
: ich habe vor einigen jahren(12jahren) ein grundstück mit zwei Häusern gekauft. Ein Haupthaus wo ich jetzt drin wohn und eine Scheune die 1978 zu einen Wohnhaus umgebaut wurde. Nun hatte der damalige Besitzer die Auflage wenn er die Scheune zum Wohnhaus ausgebaut hat muss das andere Haus wo ich drin wohn abgerissen werden. Damals beim Kauf wurde ich auf dieses nicht hingewiesen und jetzt will er mich deswegen anzinken. Meine Frage ist nun muss das Haus noch weggerissen werden oder gibt es da Verjährungsfristen habe nun dazu noch nix gefunden und vieleicht kann mir da einer weiterhelfen und ich danke schonmal im vorrus





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