Re: Hüttenbau auf Landwirtschaftlicher fläche


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Abgeschickt von Bauamt am 11 September, 2010 um 18:39:25:

Antwort auf: Hüttenbau auf Landwirtschaftlicher fläche von Daniel am 10 September, 2010 um 15:00:20:

Das hängt von vielen Faktoren ab.

Die wichtigste Frage ist erstmal wie die Hütte genutzt werden soll.
Falls es keine priviligierte Nutzung (Landwirtschaft) ist, wäre eine Neuerrichtung, nach einem Abbruch (=Verlust des Bestandsschutzes) wohl nicht zulässig.

Im übrigen gibt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes darüber Auskunft, ob eine Baugenehmigung beantragt werden muss.

Bei allen Bauvorhaben im Außenbereich würde ich allerdings auf jeden Fall empfehlen sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde wegen einer entsprechenden Beratung zu wenden.


: Hallo,

: ich habe Frage, wir haben auserhalb vom ort von unser ehemaligen landwirtschaft eine Kleinen Schubben 5x6m 3x Hoch,

: die Hütte ist alt und soll erneuert werden, wie seiht das aus was brauche ich dafür? Darf man das Überhaupt?
: Was muss ich machen bzw beachten!

: Vielen Dank





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