Re: Nachbarbenachrichtigung


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Abgeschickt von Bauamt am 12 September, 2010 um 14:03:16:

Antwort auf: Nachbarbenachrichtigung von The blue cloud am 12 September, 2010 um 12:40:20:

Info für Bayern, es sollte aber in NRW nicht anders sein.

Ein Nachbar klagt in diesem Fall gegen die Baugenehmigung und damit gegen die Bauaufsichtsbehörde, die die Genehmigung erteilt hat.
Der Bauherr wird im Regelfall beigeladen und kann am Prozess teilnehmen, muss aber nicht.
Anwaltszwang besteht nicht.
Kosten fallen für den Bauherrn nur dann an, wenn er im Prozess eigene Anträge stellt.

Falls die Baugenehmigung rechtswidrig ist und aufgehoben wird, muss die Bauaufsichtsbehörde die Kosten tragen (es war ja auch ihr Fehler).

Aussicht auf Erfolg der Klage besteht aber nur bei einer Verletzung von Nachbarschützenden Vorschriften, von welcher der Kläger auch tatsächlich betroffen ist(z.B. Abstandsflächenvorschriften in Richtung Klägergrundstück verletzt).

Gegenbeispiel:
Zuwenige Stellplätze können einen Nachbarn im Regelfall nicht in seinen Rechten verletzen, da Stellplatzvorschriften städtebauliche Gründe haben und eben nicht die Nachbarn schützen sollen. Eine Baugenehmigng wäre dann ggf. rechtswidrig, aber der Nachbar kann sie gegen den Willen der Behörde nicht gerichtlich aufheben lassen.

Mit Literatur für Laien kann ich nicht dienen, aber Ihre zuständige Bauaufsichtsbehörde wird Sie sicherlich (kostenlos) beraten.

: Ausgangslage soll das Recht in NRW sein.
: Im fiktiven Fall erhält ein nachbar die Nachbarbenachrichtigung mit Rechtsmittelbelehrung.
: Welche Kosten fallen eigentlich bei einen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht an?
: Besteht Anwaltszwang?
: Was könnten denn trifftige Klagegründe sein?
: Neue Nutzungen in der Nachbarschaft, z.B. Tiefgarage, Wäscherei? Wo findet man als Laie Literatur?





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