Re: Werkverträge unter Missachtung bauaufsichtlich eingeführter DIN-Vorschriften


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 12 September, 2010 um 14:24:14

Antwort auf: Werkverträge unter Missachtung bauaufsichtlich eingeführter DIN-Vorschriften von Klaus-Peter Stieler am 10 September, 2010 um 11:13:28:


Ein Gebäude muss auch in diesem Fall Luftdicht sein.

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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: Die Einhaltung der a.A.R.d.T. lässt sich in gewissen Teilbereichen nur schwer durchsetzen.

: Das trifft insbesondere auf die Herstellung einer dauerhaft luftdicht auszubildenden wärmeübertragenden Umfassungshülle von beheizten Gebäuden im Sanierungsfall zu.

: Hier die Frage, ob meine diesbezügliche Argumentation haltbar ist, wenn es um die Beantwortung der Frage nach einer gegebenenfalls diesbzgl. existierenden gesetzlichen Regelung geht:

: Der Zwang zur luftdichten Ausführung ergibt sich z.B. aus DIN 4108, Teil 2 und Teil 3.

: Diese Normen wurden in allen deutschen Bundesländern durch die dortige Oberste Baubehörde in den aktuellen Listen Bautechnischer Bestimmungen bekannt gemacht, die somit als Untersetzung der jeweiligen Landesbauordnung anzusehen und damit zwingend einzuhalten sind.

: Oder sehe ich das zu verbissen?

: Über andere bzw. weitere Meinungen würde ich mich freuen.

: Klaus-Peter Stieler





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