Hochwasserschaden - Behörde sagt zu Schäden zu beheben und widerruft nach 5 Jahren


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Abgeschickt von Wuschel am 12 September, 2010 um 16:26:14:

Hallo,

auf meinem Grundstück befindet sich ein kommunaler Bach. Bei einem Hochwasser entstanden Schäden an den Ufermauern des Baches und an einer Verrohrung des Baches (alles auf meinem Grundstück).
Die Schäden habe ich entsprechend eines Aufrufes der Kommune gemeldet. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben, in welchem man mir mitteilte, dass der Vorgang zur weiteren Bearbeitung an das Planungbüro weitergeleitet wurde. Auf mehrfache Nachfragen wurde ich immer wieder vertröstet und schließlich teilte man mir nach 5 Jahren mit, dass der Großteil der entstandenen Schäden nicht behoben wird und man mir dies in dem ersten Schreiben habe vergessen mitzuteilen.
Von der Schadensbehebung hängt der Weiterbestand meines Wohnhauses ab, da dieses durch den Bach geschädigt wird.

Was kann ich tun?

Ich habe mir überlegt, gegen die Behörde bzw. den Sachbearbeiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Hat man da Chancen auf Erfolg?
Und wenn, müssten die Schäden am Bach dann beseitigt werden?
Benötige ich für eine Dienstaufsichtsbeschwerde einen Anwalt?

Ich freue mich auf Antworten. Danke schon im Voraus.




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