Anlage der Trinkwasserversorgung auf dem GS- Entschädigungszahlung nach GBBerG


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Abgeschickt von Jette am 16 September, 2010 um 15:41:28:

Hallo,

vielleicht kann mir jemand bezüglich des folgenden Problems Ratschläge geben. Danke schon im Voraus :)

Auf meinem Grundstück befindet sich eine Anlage zur Trinkwasserversorgung. Nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz stehen betroffenen Grundstückseigentümern eine einmalige Entschädigungszahlung zu. Das Versorgungsunternehmen habe ich angeschrieben und dieses will mir auch eine Entschädigung zahlen, aber die beträgt nur 80.08€. Klar, ich weiß, dass sich die Höhe der Entschädigung nach dem jeweiligen Bodenrichtwert berechnet, aber das erscheint mir dann doch sehr wenig.

Auf meinem Grundstück liegen 26m Leitungen, es ist ein 4m breiter Schutzstreifen einzuhalten, dessen Fläche insgesamt 104m² beträgt. Dazu kommen noch 5 Hausanschlussleitungen zu Nachbargrundstücken die bei dem Genannten noch unberücksichtigt sind. Mein Grundstück ist dadurch für mich überhaupt nicht nutzbar, da die Leitungen quer auf dem Grundstück verteilt sind.

Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Problematik und kann mir etwas raten? Würde mich freuen :)

Vielen Dank schon mal.




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