Re: Einstellplätze Diskothek


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Abgeschickt von Bauassessor am 16 September, 2010 um 15:48:42:

Antwort auf: Einstellplätze Diskothek von Koop am 16 September, 2010 um 10:59:27:

Hallo,

nach de (nicht mehr gültigen) Verwaltungsvorschrift zum § 51 BauO in NRW muss je 4 bis 8 m² Gastraum 1 Stellplatz angeboten werden. Die Vorschrift ist zwar nicht mehr in Kraft, wird aber von den meisten Kommunen in NRW noch angewendet. Ich kann alledings nicht sagen, wie das in Niedersachsen aussieht.


: Hallo,
: es geht um folgende Frage:
: Wie viele Einstellplätze (=Parkplätze) für Fahrzeuge muss ein Diskobetreiber anbieten? Es herrscht ständiger Publikumsverkehr. Gibt es da irgendeine Richtzahl z.B. 1Stellplatz / 5 Besucher oder sowas?
: Es geht um niedersächsisches Recht. In § 47 NBauO ist ja leider nur eine allgemeine Regelung getroffen und in einer Anlage nur Richtwerte, allerdings nicht für eine Diskothek.





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