Re: Nachbarbenachrichtigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Anders Leben am 17 September, 2010 um 11:45:31:

Antwort auf: Nachbarbenachrichtigung von The blue cloud am 12 September, 2010 um 12:40:20:

Nachbarbeteiligung (vor Erteilung der Baugenehmigung) oder
Bekanntgabe der Baugenehmigung an den Nachbarn (nach Genehmigung)?
Für den ersten Fall hilft der Link unten.

Im zweiten Fall sollte man sich innerhalb der gesetzten Frist klar werden, ob einen das Vorhaben irgendwie stört. Zugestellt wird eigentlich nur, wenn die Behörde eine Beeinträchtigung der Nachbarrechte zumindest für möglich hält - und oft sind sie dann auch wirklich verletzt.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]