Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 September, 2010 um 14:03:40
Antwort auf: Berechnung GA zu öffentlicher Fläche von Hannah am 18 September, 2010 um 11:07:13:
Ich hoffe, Sie sind nicht die Planerin ...
Art. 6 Abs. 2 Satz 2
Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.
: Folgende Streitfrage:
: Gewerbegrundstück Bayern, geplant: Lagerhalle mit Pultdach Höhe 8 m, Länge 48 m (First zur Straße), Tiefe: 8 m.
: Frage nach Grenzabstand. Bauherr sagt: Höhe 8m, d.h. Abstandsfläche (8 x 0,25) = 2 m; Straßenbreite 5 m, 2,50 m gehören Ihm, er bleibt dann 0,50 m von der Grenze weg (damit hätte er die mind. 3 m eingehalten).
: Meine Meinung: die 3 m Mindestgrenzabstand (aus Art. 6 (5)2 BayBO) müssen auf jedem Fall auf dem eigenen Grundstück liegen. Liege ich da so daneben?