Abgeschickt von oberh am 20 September, 2010 um 10:19:25
Antwort auf: Werkverträge unter Missachtung bauaufsichtlich eingeführter DIN-Vorschriften von Klaus-Peter Stieler am 10 September, 2010 um 11:13:28:
Hi!
Soweit ich weiss, muss in Werkverträgen explizit auf eine Abweichung von den a.R.d.T. hingewiesen werden.
Dabei reicht es wohl auch schon mit einem Hinweis auf "einfachste Ausführung".
Viele Grüße
Olaf