Re: Flurstücke Zusammenlegung Denkmalschutz?? - Ziel und Absicht


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 September, 2010 um 18:15:23

Antwort auf: Flurstücke Zusammenlegung Denkmalschutz?? von Michael am 20 September, 2010 um 06:23:10:

Der Geltungsbereich der "Gesamtanlage" richtet sich nach dem Plan und/oder der textlichen Beschreibung, die festlegt was zum Geltungsbereich gehören soll. Wie sich privatrechtlich die Eigentumsverhältnisse verhalten oder zwischenzeitlich ändern ist davon unabhängig.

: Das Problem: 2 aneinandergrenzende Flurstücke ein Besitzer. Beide Flurstücke sind bebaut. Die Gebäude auf dem einen Flurstück gehören zu einer sogenannten "Gesamtanlage" die unter Denkmalschutz steht. (Durchfahrtsstraße durch ein Dorf ist die Gesamtanlage). Das andere angrenzende Flurstück gehört zu einer Querstraße die nicht zu der "Denkmalschutzgesamtanlage" gehört. Was passiert durch eine Zusammenlegung?? Gehört das Haus der Querstraße dann auch zu der Gesamtanlage, da es ja dann auf dem gleichen Flurstück steht?? Oder fällt das andere Gebäude aus der Gesamtanlage die unter Denkmalschutz steht heraus?? Wovon ist das abhängig?? Kommt es darauf an, welches Flurstück vor der Vereinigung größer ist??

: Vielen Dank für konstruktive Antworten

: Michael





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