Re: Flurstücke Zusammenlegung Denkmalschutz??


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Abgeschickt von Bauassessor am 21 September, 2010 um 13:19:54:

Antwort auf: Re: Flurstücke Zusammenlegung Denkmalschutz?? von Michael am 21 September, 2010 um 06:40:33:

Hallo,

meines Wissens wird zunächst mal nur ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt - wenn eine Denkmalbereichssatzung aufgestellt worden ist, dann steht der Bereich unter Schutz, der in dieser Satzung beschrieben wurde.

Ein Übertragen des Denkmalschutzes auf ein angrenzendes Grundstück ergibt sich aus meinem Verständnis daher nicht. Die gültige Rechtslage kenne ich aber nicht, zumal Denkmalrecht Ländersache ist.


: : Hi!

: : Ich gehe einmal aus, Du möchtest die Flurstücke im Kataster verschmelzen, was zu einer Vereinigung im Grundbuch führt?

: : Dann frage ich mich, worin der Sinn des Ganzen liegt?
: : Welchen Vorteil erfahren die Flurstücke?

: : Momentan hast Du zwei Grundstücke im grundbuchtechnischen Sinne:
: : "Ein Grundstück bilden Flurstücke, die eine örtliche und wirtschaftliche Einheit bilden und im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführt werden."

: : Viele Grüße
: : Olaf

: Ich frage mich nur, ob durch eine Verschmelzung die Gebäude in der Querstraße auch unter Denkmalschutz stehen oder ob das Grundstück was jetzt zu einer Gesamtanlage gehört dann nicht mehr zu der Gesamtanlage gehört. Also ganz kurz: Wird die Anzahl der Gebäude die unter Denkmalschutz stehen größer, kleiner oder gleich bleiben??





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