Re: zwingerbau - was beachten?


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Abgeschickt von sigma am 23 September, 2010 um 19:38:12:

Antwort auf: zwingerbau - was beachten? von walter am 19 September, 2010 um 11:56:42:

Da der Hundezwinger vermutlich ein Dach hat, ist er als Gebäude zu behandeln (kann betreten werden). Und der ist als Grenzbau nicht zulässig.

: guten tag,

: wir wollen/müssen umziehen. unsere eltern (über 80) sollen nicht mehr alleine wohnen.
: nun haben wir aber 2 schlittenhunde und wollen einen zwinger bauen.
: was ist baurechtlich zu beachten?
: abstand zum nachbargrundstück 3 m?
: der untere nachbar hatte aber schon vor zig-jahren seine garagen direkt drangebaut, so dass seine dachrinne -die von meinen eltern gereinigt wird- direkt im garten ist.
: müssen wir da trotzdem 3m abstand berücksichtigen?
: oder können wir direkt daran bauen.
: der zwinger hätte die maße von 2.50 x 6m ( hundeauslauf ist seperat).
: danke für antworten.
: VG
: walter





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