Abwasserkanal


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Abgeschickt von Häuslebauer am 26 September, 2010 um 13:24:03

Bei einer Neubau-DHH wurde der Kanalbau nach den Entwurfs-Entwässerungsplänen ausgeführt, die so nicht genehmigt waren. Der Revisionsschacht war deshalb nicht so tief ausgeführt wie im veränderten, genehmigten Plan und muss jetzt kostenaufwändig verändert werden. Ist hier der Bauherr, der unwissend der Firma die nicht genehmigten Pläne zukommen ließ, zur Verantwortung zu ziehen oder die Firma, die nach den nicht genehmigten Plänen gebaut hat, ohne sich zu informieren?



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