Re: Haus auf Pfählen


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Abgeschickt von Bauassessor am 27 September, 2010 um 14:07:18:

Antwort auf: Haus auf Pfählen von Rüffreck Ines am 27 September, 2010 um 11:09:52:

Ich bin perplex - hängt die Frage, ob ein Bau zulässig ist oder nicht, nur von dem Grad der Versiegelung ab? Was ist mit Brandschutzvorschriften, Abstandsflächenwahrung, Nachweis von notwendigen Stellplätzen?

Sofern Sie ein "Spiel-"Haus für Kinder meinen, so ist die Frage, ob genehmigungsfrei oder nicht, abhängig von der Größe des Hauses und von dem Bundesland, in dem Sie es aufstellen wollen. Wenn es ein Wohngebäude werden soll, dann Bedarf es mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung.

PS: Auch die Pfähle (und die Verankerung dieser) stellen eine Versiegelung der Fläche dar.

: Wir möchten ein Holzhaus auf Pfählen errichten. Unterliegt dieser Bau auch einer Baugenehmigung? Es handelt sich doch eindeutig nicht um eine Versiegelung der Erdfläche.




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