Re: Abwasserkanal


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Abgeschickt von hego am 27 September, 2010 um 15:04:27

Antwort auf: Re: Abwasserkanal von Dirk Baumeister am 26 September, 2010 um 19:59:28:

na ganz so einfach ist es wohl nicht. Das ein Unternehmer nur nach geprüften, freigegebenen oder genehmigten Plänen bauen darf weis er wohl schon. Ggf. steht auf dem Plan sogar drauf Entwurfs- und keine Ausführungsunterlage. So pauschal kann man das sicher nicht sagen.
: Unwissenheit schützt nicht vor Verantwortung.

: Wenn ich nochmal in eigenen Worten formulieren darf: Der Bauherr überlässt dem Unternehmer Pläne mit der Aufforderung danach zu bauen. Später stellt sich heraus, dass die Pläne, die vom Bauherrn übergeben wurden nicht der Genehmigung entsprechen.

: Wer hätte denn da wohl die Übereinstimmung mit der Genehmigung prüfen sollen und müssen? Doch wohl kaum der Unternehmer, der mangels Kenntnis der Genehmigung ja gar nicht wissen konnte, dass überlassene Pläne nicht mit der Genehmigung übereinstimmen. Wenn der Bauherr keine Ahnung hat sollte er keine Pläne zur Ausführung übergeben sondern das seinen Erfüllungsgehilfen (so heißen Architekten, Planer und Bauträger) überlassen. Wenn die Mist überreichen haften Sie auch dafür genauso wie der Bauherr, wenn er selbst Mist überreicht. Nur mit dem Unterschied, dass Letzterer nicht dagegen versichert ist.


: : Bei einer Neubau-DHH wurde der Kanalbau nach den Entwurfs-Entwässerungsplänen ausgeführt, die so nicht genehmigt waren. Der Revisionsschacht war deshalb nicht so tief ausgeführt wie im veränderten, genehmigten Plan und muss jetzt kostenaufwändig verändert werden. Ist hier der Bauherr, der unwissend der Firma die nicht genehmigten Pläne zukommen ließ, zur Verantwortung zu ziehen oder die Firma, die nach den nicht genehmigten Plänen gebaut hat, ohne sich zu informieren?




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