Re: Fertigbau Garage direkt an Grundstück angrenzend


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 September, 2010 um 19:47:00

Antwort auf: Re: Fertigbau Garage direkt an Grundstück angrenzend von Viktor am 27 September, 2010 um 14:41:04:

Nach dieser Antwort wird mir erst eine weitere Verständnisvariante bewußt. Ich hatte mir die Garage an der Grenze des Nachbargrundstücks vorgestellt.

Baurechtlich spricht zunächst aber auch nichts gegen die Garage zwischen Zufahrt und eigener Grundstücksgrenze sofern der Platz dort ausreicht. Im Rahmen der Eigentümergemeinschaft könnten weitere (privatrechtliche) Zustimmungen erforderlich sein. Voraussetzungen für das Miteinander sollten in der Teilungserklärung formuliert sein, darüberhinaus gilt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Die Zulässigkeit an der Grenze richtet sich im übrigen allerdings nicht direkt nach den Eigentumsverhältnissen sondern nach der generellen Zulässigkeit der Grenzbebauung.

: Hallo,

: wenn die Grundstücke dem Bauherren gehören und ihr nur dort zur Miete wohnt dann darf er das machen :(
: Wenn es aber eure Eigentumswohnung ist dann muss er euch um schriftliche Erlaubniss fragen ob er an eure Grenze die Garagen bauen darf.

: MfG Viktor





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