Re: Abwasserkanal


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 September, 2010 um 21:15:28

Antwort auf: Re: Abwasserkanal von hego am 28 September, 2010 um 09:55:01:

Sie haben Recht, es fehlen Informationen zum Sachverhalt. Allerdings muss es keinen explizieten Freigabevermerk geben. Wenn die Pläne ausdrücklich Entwurf oder Vorabzug gekennzeichnet waren, würde ich auch eine Rückfrage des Unternehmers erwarten. Die Frage ist dann, wie intensiv her nachfragen muss. Bekommt er gesagt, dass sich zum Entwurf nichts geändert hat würde diese Versicherung sicher ausreichen. Fehlt eine ausdrücklicher Hinweis auf die Vorläufigkeit der Planung dürfte sich erübrigen nochmal nachfragen zu MÜSSEN. Insoweit würde ich meine Auffassung, dass die Verantwortung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Planung zunächst beim Bauherrn anzunehmen ist. Eine umfassende Verantwortung beim Unternehmer wird man nur bei offensichtlichen Zweifeln annehmen müssen.

: ja genau der Unternehmer erhält Ausführungspläne, wenn die Pläne jedoch als Entwurfspläne beschriftet und gekennzeichnet sind, so kann er danach nicht bauen, das sollte der Unternehmer auch wissen.
: Weiterhin ist die Freigabe oder Genehmigung auf den Plänen i.A. auch vermerkt.
: Wenn der Unternehmer beispielsweise nach Plänen baut, die ihm zur Angebotsabgabe überlasssen worden und als Entwurfspläne gekennzeichnet sind, dann ist es sein Problem.
: Es fehelen in der Frage hier also noch einige Randbedingungen.




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