Re: Hinterhofbebauung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 29 September, 2010 um 21:21:05:

Antwort auf: Re: Hinterhofbebauung von Bolanger am 28 September, 2010 um 20:38:47:

In diesem Fall muss ich meine Antwort wohl auf Bayern beschränken.

Ein in Bayern gültiges "Hammerschlags- und Leiterrecht" ist mir jedenfalls nicht bekannt.
Sollte es dennoch eines geben wäre ich um entsprechende Angabe einer Norm dankbar (man lernt schließlich nie aus :) ).

Deshalb bleibt (in Bayern) m.E. nach nur das BGB um einen Anspruch auf Betretung bzw. Durchfahrt eines fremden Grundstückes herzuleiten.

Dazu hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht

Die Vorausetzungen für ein Notwegerecht lassen sich in dem hier geschilderten Sachverhalt jedoch nicht erkennen.

: Hallo,

: hier bin ich deutlich anderer Meinung. Es ist nämlich eine Frage der Verhältnismäßigkeit, was Ihr Nachbar dulden muss und was nicht. Es wäre z.B. unverhältnismäßig, wenn Sie alle Baumaterialien mit einem Hubschrauber einfliegen lassen müssten, nur damit ein LKW nicht die Ecke des Nachbargrundstücks überfährt. Das findet sich meist im Nachbarrecht des Bundeslandes und nennt sich Hammerschlags- und Leiterrecht. Dazu reicht es eigentlich sogar aus, wenn Sie den Nachbarn mindestens 4 Wochen (oder so) vor Beginn der Arbeiten auf die Nutzung seines Grundstückes hinweisen. Dann hat er Zeit, seine Bedenken zu äußern und Alternativvortschläge zu machen.

: Suchen Sie doch einfach das offene Gespräch mit dem Nachbarn. Es wird sich schon eine Lösung finden.

: Grüße,

: Bolanger


: : Falls Sie kein Fahrtrecht für das Nachbargrundstück über eine Dienstbarkeit eingetragen haben (o.ä.) muss es Ihr Nachbar nicht dulden, dass irgendjemand ohne seine Erlaubnis auf sein Grundstück fährt oder es auch nur betritt.
: : Ob das Grundstück gepflastert ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

: :
: : :
: : : hallo

: : : wir haben ein großes grundstück.. das einzige problem ist die einfahrt..die ist zwar 4m aber ein 90grad winkel zum einfahren.. mit dem auto kein problem.. aber mit baufahrzeuge wird es scho eng vorallem mit nem kran..

: : : meine frage ist jetzt ob mich mein nachbar auf den nicht gepflastertten hof lassen muß..





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]