Re: Haus auf Pfählen


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Abgeschickt von Bauassessor am 30 September, 2010 um 21:57:58:

Antwort auf: Re: Haus auf Pfählen von oberh am 29 September, 2010 um 07:56:17:

Wenn Sie das rollende Pfahlhaus dauerhaft auf dem Grundstück haben wollen, brauchen Sie auch dafür eine Baugnehmigung (gilt z.B. auch für die Dauerhafte Nutzung von Containern als Wohnraum...)


: #baff bin ...#

: Und wenn wir nun unter die Pfähle noch Rollen schrauben?

: Vielleicht soll das Holzhaus auch mitten im Bodensee stehen?





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