Weidenhecke an Grunstücksgrenze in NRW


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Abgeschickt von Hajo.Doob am 04 Oktober, 2010 um 21:05:48

Hallo,
unser Nachbar hat ca. 35 cm von der Grundstücksgrenze entfernt vor drei Jahren eine Weidenhecke aus Ruten gepflanzt. Im ersten und darauffolgenden Jahr wurden diese Ruten noch „geflochten“ und bei einer Höhe von ca. 1,5 m geschnitten.
Seit etwas mehr als einem Jahr wächst diese Hecke auf einer Länge von 5 m „unkontrolliert in die Höhe und Breite.
Nun haben wir ca. 20 cm von der Grundstücksgrenze entfernt eine Fertiggarage (natürlich mit Baugenehmigung) errichten lassen. Diese Garage ist ca. 2,5 m hoch. Der Nachbar läßt nun seine Weidenhecke weiter (unkontrolliert) wachsen. Mittlerweile diese schon über 3,5 m hoch.
Die Hecke überragt nun unsere Garage und die Äste berühren nun ständig den Garagenaussenpuz. Nachdem wir den Nachbarn mehrmals darauf angesprochen haben, die Weidenhecke auf ein Maß von min. 1, 8 m zu kürzen, hat dieser lediglich 50 cm auf und somit auf eine Höhe von 3, 00 m abgeschnitten und soweit möglich in der Breite zurückgenommen (kommt leider auf unsere Grunstücksseite nicht heran).
Abgesehen davon, dass diese Heck uns nun langsam Licht nimmt, beabsichtigen wir, im Rahmen der energetische Sanierungen eine Solaranlagen auf unserer Garage zu installieren(hat der Nachbar auf seiner Garage auch vorgenommen, seine Garage ist aber nur 2 m hoch). Leider steht uns nur dieser Platz zur Verfügung, wo der Nachbar nun seine Weidenhecke wachsen lässt.
Wer kann helfen, darf der Nachbar das?? Ist das erlaubt?? Wir möchten keine Streit mit dem Nachbarn, aber er ist nicht einsichtig!





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