Re: Luftraum


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Abgeschickt von Sepp am 06 Oktober, 2010 um 21:21:55

Antwort auf: Luftraum von Anke Schuster am 05 Oktober, 2010 um 10:23:01:

Die Festsetzung einer Geschossfläche oder einer Geschoßflächenzahl in einem Bebauungsplan (nicht in der BauNVO!) dient dazu, die Bebauungsdichte in einem bestimmten Gebiet zu regeln. Insofern ist es ohne Bedeutung, ob und was sich im Inneren eines Gebäudes befindet.

Tipps:
- Nochmals die genaue Regelung im Bebauungsplan! überprüfen.
- Können vielleicht untergeordnete Vorsprünge heruasgerechnet werden?
- Kann evtl. die Höhe des Dachgeschosses so reduziert werden, dass es nicht mehr als Vollgeschoss gilt ?



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