Falsche Höhenmeterangaben im Bebauungsplan


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Abgeschickt von Heike Stegert am 07 Oktober, 2010 um 15:22:13

Wenn bei einem Hanggrundstück die Höhenangaben (zB 550m über NN) im Bebauungsplan falsch sind (dh um 80cm von der realen Höhe des Grundstücks abweichen), diese Höhenangabe aber als Nullpunkt für die Gebäudehöhe definiert wird - und als Folge die Oberkante Erdgeschoss 80cm unter der Erde liegt: Ist die Gemeinde verpflichtet, diesen Fehler schnellstmöglich zu korrigieren oder kann sie auf einem solchen Punkt bestehen (was zur Folge hat, dass die im Bebauungsplan genehmigten 2 Vollgeschosse gar nicht mehr möglich sind?)?



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