Re: Länge Nebengebäude an der Grundstücksgrenze?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Oktober, 2010 um 20:23:22

Antwort auf: Länge Nebengebäude an der Grundstücksgrenze? von Andrea Ehrig am 07 Oktober, 2010 um 19:55:46:

Wo ist der Planer, der die nachträgliche Genehmigung begleitet? Der sollte alle Fragen beantworten können und er wird dafür bezahlt.

: Hallo an Alle,
: es geht um die Erlangung einer nachträglichen Baugenehmigung. Es gibt dort 3 aneinandergebaute Nebengebäude. Das mittlere wird gerade abgerissen. Jetzt würden die zwei äußeren zusammengerechnet eine Grundfläche von ca. 50,5 qm ergeben. Ich habe hier nachgelesen, dass aber die Nutzfläche gilt. D.h. wir wären noch im Rahmen, weil die Außenmauern nicht zählen. Ist das richtig? Das nächste Problem ist: Das rechte Gebäude ist direkt an der Grundstücksgrenze in die Ecke gesetzt. An einer Seite an der Grenze ca. 3,72 an der anderen Seite 8,25. Muss dieses Gebäude gekürzt werden?
: Nach dem Gebäude dass mit den 3,72 an der hinteren Grenze ist, kommen ca. 7 m, jetzt nach dem Abriss des Mittelteils, freie Fläche, und dann fängt das andere Gebäude an das ca. 1 m von der Grundstücksgrenze weg steht und 7,35 m lang ist. Wird das mit den 3,72 zusammengerechnet?
: Vielleicht macht sich jemand die Mühe und liest diesen ganzen Text durch und versteht ihn auch noch bei dem Wirr-Warr. Sorry, ich wusste nicht wie ich das besser formulieren könnte. Vielen Dank, falls sich jemand erbarmt.





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