Re: Falsche Höhenmeterangaben im Bebauungsplan


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Abgeschickt von Sepp am 07 Oktober, 2010 um 20:58:43:

Antwort auf: Falsche Höhenmeterangaben im Bebauungsplan von Heike Stegert am 07 Oktober, 2010 um 15:22:13:

: Wenn bei einem Hanggrundstück die Höhenangaben (zB 550m über NN) im Bebauungsplan falsch sind (dh um 80cm von der realen Höhe des Grundstücks abweichen),

Zu klären ist die Frage, ob es sich hier wirklich um einen Fehler handelt, oder ob das Absicht ist. Was sagt die Gemeinde?

diese Höhenangabe aber als Nullpunkt für die Gebäudehöhe definiert wird - und als Folge die Oberkante Erdgeschoss 80cm unter der Erde liegt:

Ist diese Höhenlage von der Gemeinde beabsichtigt oder nicht? Was sagt sie?

Ist die Gemeinde verpflichtet, diesen Fehler schnellstmöglich zu korrigieren oder kann sie auf einem solchen Punkt bestehen

Wenn es sich tatsächlich um einen Fehler handelt, wird die Gemeinde im eigenen (städtebaulichen) Interess den Fehler schnellstmöglich beheben bzw. für eine Abweichung von dieser Festsetzung sorgen. Im Übrigen kann die Gemeinde natürlich darauf bestehen.

(was zur Folge hat, dass die im Bebauungsplan genehmigten 2 Vollgeschosse gar nicht mehr möglich sind?)?

Es ist nicht zwingend so, dass alle Festsetzungen gleichzeitig immer vollständig ausgereizt werden können müssen. (Ein blöder Satz!)





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