Freigabe eines fehlerhaften Planes


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Abgeschickt von Jens Dittrich am 07 Oktober, 2010 um 22:36:16

Die folgende Situation ist mir nun schon mehrfach in meinem Berufsleben begegnet:

Ein Nachunternehmer (in der Regel VOB Vertrag) reicht hat die Ausführungsplanung mit im Vertrag. Er liefert einen Plan und soll aus Zeitgründen schon mit dem Bau beginnen, bevor der eigentliche Bauherr die Planung freigegeben hat. Der Generalunternehmer gibt ihm daher die Planung frei, ohne die Freigabe seinerseits von dem Bauherrn erhalten zu haben.
Wer trägt dann den Schaden, wenn sich der Plan nun als fehlerhaft erweist?

(Also für den Fall, dass der Bauherr noch Änderungswünsche anbringt, ist die Sache eigentlich klar beim Generalunternehmer. Aber was ist, wenn es sich um rein technische Fehler des NU bzw. dessen Planers handelt? - z. B. er vergisst eine gängige DIN-Norm zu berücksichtigen, oder verstößt gegen anerkannte Regeln der Technik)



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