Re: Falsche Höhenmeterangaben im Bebauungsplan


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Abgeschickt von Heike am 08 Oktober, 2010 um 08:27:57

Antwort auf: Re: Falsche Höhenmeterangaben im Bebauungsplan von Sepp am 07 Oktober, 2010 um 20:58:43:

Vielen Dank, Sepp!
Ganz konkret: Der Nullpunkt ist definiert als 581,20m über NN und bezieht sich auf einen fest definierten Punkt im Gelände. Real gemessen beträgt die Höhe auf diesem Punkt aber 582,0m über NN. Alle anderen Höhenangaben sind auf dem Plan ebenfalls falsch. Deshalb gehen wir davon aus, dass der Bebauungsplan (der die falschen Höhenlinie als Basis genommen hat) sehr wohl auf einen Punkt AUF dem Gelände (und nicht darunter) bezogen ist.
Trotz aller Logik und Vernunft hat man das Gefühl, es ist der Gemeinde einfach egal und unser Anliegen wird einfach beiseite gewischt. Ich wüsste zu gerne, ob es zu gleichgelagerten Fällen irgendwelche Urteile gibt.



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