Abgeschickt von Sepp am 09 Oktober, 2010 um 13:14:38:
Antwort auf: Nachbar verweigert Unterkellerung von Jan Henk am 08 Oktober, 2010 um 11:00:43:
: Darf der Nachbar grundsätzlich eine Unterkellerung des Bauherren verweigern? - Nein, soweit er keine Nachteile dadurch hat.
: Darf er Maßnahmen zur Abfangung auf bzw. unter seinem Gebäude verweigern? - JA, dafür gibt es keinen Rechtsanspruch
: Wenn ja, darf der Bauherr trotzdem bauen indem er mit z.B. einem Vor-der-Wand Verfahren oder ähnlichem die Sicherung auf seinem eigenen Grundstück gewährleistet? - JA, soweit das Grundstück des Nachbarn nicht beeinträchtigt wird.
: Wie muss man mit solchen Fällen umgehen? - Sachlich.