Re: Aushändigung eines nicht gültigen B-Plan


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Abgeschickt von Sepp am 09 Oktober, 2010 um 13:18:35:

Antwort auf: Aushändigung eines nicht gültigen B-Plan von Kai am 08 Oktober, 2010 um 15:40:30:

: Gibt es hier Möglichkeiten, Schadensersatz von der Grundstückgesellschaft einzufordern?

Das ist fraglich. Hatte die Grundstücksgesellschaft überhaupt geänderte Pläne. Wusste sie, dass die Änderung schon in Kraft getreten ist? Bebauungspläne sind öffentlich zugänglich. Hätte sich nicht der Käufer darüber selbst informieren müssen?

Solche Fragen beantwortet der Fachanwalt Ihres Vertrauens.





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